Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.
4) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergebung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 3 errechneten Betrag zu bezahlen.
5) Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist ein Einzug nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und hat der Auszug bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.
6) Die Unterkunft wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z. B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene oder bei Abreise nicht zurückgegeben Schlüssel (Haustürschlüssel 50,00 €, Zimmerschlüssel 10,00 €).
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Unterkunft vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Unterkunft, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
7) Das Rauchen in den Unterkünften ist strengstens untersagt. Durch das Rauchen entstandene Schäden werden in Rechnung gestellt. Mindestens werden 150,00 € in Rechnung gestellt.
8) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
